Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Plattform „RufBusle“ (nachfolgend „Plattform“) zwischen der
ByePast Software Solutions GmbH
Waldstraße 30, 72116 Mössingen, Telefon: +49 7473 7021470, E-Mail: [email protected]
vertreten durch die Geschäftsführer Luca Krauleidis, Leon Adamski und Marcel Emili; Amtsgericht Stuttgart, HRB 804499
(nachfolgend „ByePast“ oder „Anbieter“)
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Kunden sind insbesondere Kommunen, Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger sowie Unternehmen, die Fahrten für ihre Besucher, Kunden oder Beschäftigten anbieten (z. B. Einkaufs- und Outlet-Center, Hotels, Kliniken, Freizeiteinrichtungen).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB), nicht gegenüber Verbrauchern. Für die Nutzung der Plattform durch Fahrgäste gelten die gesonderten „Nutzungsbedingungen für Fahrgäste der Plattform RufBusle“.
(3) Vertragsbestandteile und deren Rangfolge ergeben sich aus dem Angebot von ByePast und dem zugehörigen Vertragsdatenblatt oder, soweit kein Vertragsdatenblatt verwendet wird, aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung von ByePast. Ohne abweichende Regelung gilt folgende Rangfolge: Angebot und Auftragsbestätigung bzw. Vertragsdatenblatt, Auftragsverarbeitungsvertrag (in Fragen des Datenschutzes vorrangig), Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement, diese AGB. Bestellungen, Auftragsformulare oder Bestätigungen des Kunden ändern diese nicht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn ByePast ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) ByePast stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung, insbesondere zur Vermittlung und Verwaltung von On-Demand-Fahrten (Rufbus auf festen Linien, Anruf-Sammeltaxi, Bürgerbus, Flächenbetrieb mit Bedienzonen sowie Shuttle- und Zubringerverkehre). Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Angebot, dem Vertragsdatenblatt bzw. der Auftragsbestätigung und der Anlage „Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement“ und kann je nach freigeschalteten Modulen insbesondere umfassen:
- mehrsprachige, barrierefreie Buchungsoberfläche für Fahrgäste im Browser ohne App und Konto (u. a. Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Ukrainisch; WCAG 2.1 AA) mit Buchungsbestätigung je nach vereinbartem Umfang per E-Mail, Push-Benachrichtigung oder SMS,
- RufBusle-App für Fahrgäste (iOS und Android) mit Push-Benachrichtigungen,
- Erfassung telefonischer Buchungen durch die Leitstelle oder Disposition des Kunden bzw. des von ihm beauftragten Beförderungsunternehmens,
- Kapazitätsprüfung je Streckenabschnitt mit getrennten Sitz- und Rollstuhlplätzen,
- Verwaltungs-Dashboard mit Buchungen, Kennzahlen, Auslastung, No-Shows, Bewertungen und Monatsbericht als Excel-Export,
- Fahrer-App bzw. Tablet-Ansicht für das Fahrpersonal,
- Fahrplan-Editor mit Versionierung sowie GTFS-Import und -Export (einschließlich GTFS-Flex),
- Erweiterungen wie Taxi-Überlauf, Buchung im Dialog per KI sowie Anbindungen über API-Schlüssel und signierte Webhooks,
- Hosting in Deutschland sowie Updates und Support.
(2) ByePast ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, sofern der vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Vertragsschluss und Einrichtung
(1) ByePast erstellt dem Kunden ein Angebot. Dem Angebot liegen stets die Leistungsbeschreibung mit Service Level Agreement und der Auftragsverarbeitungsvertrag bei, bei Verwendung eines Vertragsdatenblatts als dessen Anlagen. Diese AGB werden im Angebot und, soweit verwendet, im Vertragsdatenblatt mit ihrer Fassung in Bezug genommen; sie sind auf der Website rufbusle.de abrufbar und werden auf Wunsch als PDF übersandt.
(2) Der Kunde nimmt das Angebot innerhalb der darin genannten Frist an, indem er entweder das Vertragsdatenblatt unterschreibt und an ByePast übermittelt oder das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt; beim Vertragsdatenblatt genügt ein Scan per E-Mail oder eine elektronische Signatur. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme bei ByePast zustande. Mit der Annahme schließen die Parteien zugleich den dem Angebot beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag ab; dies gilt auch bei einer Annahme in Textform. ByePast bestätigt den Vertragsschluss mit einer Auftragsbestätigung. Grundlage ist in der Regel ein vorheriges Beratungsgespräch, in dem die benötigten Module und der geplante Starttermin abgestimmt werden.
(3) Nach Vertragsschluss erfolgt die Einrichtung (Onboarding) einschließlich Fahrplan-Import, Branding und Schulung des Personals. ByePast plant hierfür in der Regel einen Zeitraum von 2–4 Wochen bis zum Live-Betrieb; verbindliche Termine bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(4) Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen (u. a. Fahrpläne, Haltestellen, Ansprechpartner) rechtzeitig und in verwertbarer Form zur Verfügung.
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot ausgewiesene Vergütung. Sie besteht aus einer Pauschale für die Nutzung der Plattform, die nach Wahl des Kunden monatlich oder – mit Rabatt – jährlich im Voraus gezahlt wird, sowie, soweit vereinbart, aus nutzungsabhängigen Kosten für den SMS-Versand und für die Buchung per KI (KI-Budget), die monatlich nachträglich abgerechnet werden. Die gewählte Zahlweise bestimmt zugleich Laufzeit und Kündigungsfristen (Ziffer 5). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(3) Preisanpassungen für die Zukunft sind mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens sechs Wochen) möglich; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu.
(4) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist ByePast nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, bis der Rückstand ausgeglichen ist; die Rechte des Kunden gegenüber seinen eigenen Fahrgästen aus bereits abgeschlossenen Beförderungsverträgen bleiben hiervon unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach der vereinbarten Zahlweise, soweit im Angebot, im Vertragsdatenblatt oder in der Anlage „Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement“ nichts Abweichendes vereinbart ist:
- Jährliche Zahlweise: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Go-Live. Er verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
- Monatliche Zahlweise: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Go-Live und läuft danach auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit.
(2) Bei jährlicher Vorauszahlung erstattet ByePast im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, den nicht verbrauchten Anteil der Vergütung. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Go-Live, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Wechsel der Zahlweise. Der Kunde kann jederzeit in Textform von der monatlichen auf die jährliche Zahlweise wechseln. Der Wechsel wird zum nächsten Monatsersten wirksam; ab diesem Zeitpunkt beginnt eine neue Laufzeit von zwölf Monaten nach Absatz 1, und die Jahresvergütung wird ab diesem Zeitpunkt berechnet. Ein Wechsel von der jährlichen auf die monatliche Zahlweise ist nur zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit möglich und muss mit einer Frist von drei Monaten vor deren Ende in Textform erklärt werden; danach gilt die Regelung für die monatliche Zahlweise, ohne dass eine erneute Mindestlaufzeit beginnt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ByePast insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug bleibt. Weitere wichtige Gründe für den Kunden ergeben sich aus der Anlage „Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement“.
Verfügbarkeit und Support
(1) Verfügbarkeit, Supportzeiten, Reaktionszeiten und Wartungsfenster richten sich nach der Anlage „Leistungsbeschreibung und Service Level Agreement“.
(2) Updates, Sicherheitsupdates und Support im Rahmen der Störungsbeseitigung sind in der Pauschale enthalten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die tatsächliche Durchführung der über die Plattform vermittelten Fahrten – selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Beförderungsunternehmen – einschließlich etwa erforderlicher Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie sämtlicher damit verbundener Beförderungs-, Verkehrssicherheits- und haftungsrechtlicher Pflichten,
- die Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingepflegten Fahrplan-, Tarif- und Haltestellendaten,
- die sichere Verwahrung von Zugangsdaten zum Dashboard und die unverzügliche Meldung eines Missbrauchsverdachts,
- die Einhaltung der ihn treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen Fahrgästen.
Nutzungsrechte an der Software
(1) ByePast räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe des Zugangs an nicht vertraglich berechtigte Dritte, ein Reverse Engineering sowie eine über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Vervielfältigung sind nicht gestattet, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Es besteht kein Vendor-Lock-in: Der Kunde kann die von ihm eingepflegten Fahrplandaten jederzeit im GTFS- oder Excel-Format exportieren.
(3) Kennzeichen des Kunden. Soweit der Kunde ByePast für das Branding Name, Logo, Wappen, Farben oder sonstige Kennzeichen übermittelt („Kundenkennzeichen“), räumt er ByePast für die Dauer des Vertrages ein einfaches, unentgeltliches und nicht übertragbares Recht ein, diese auf seiner Buchungsseite, in der RufBusle-App bei Auswahl seines Angebots, im Verwaltungs-Dashboard sowie in Buchungsbestätigungen und Benachrichtigungen an Fahrgäste zu nutzen und dafür technisch erforderlich anzupassen (z. B. Größe, Format, Farbraum). Der Kunde sichert zu, dass er zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist, und stellt ByePast von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen; ByePast informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche. Mit Vertragsende entfernt ByePast die Kundenkennzeichen aus der Plattform, spätestens mit Ablauf der Frist nach Ziffer 12.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit ByePast im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten von dessen Fahrgästen verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieses Vertrages wird.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH, die mit Ökostrom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden, und unterliegt festgelegten Löschzyklen gemäß dem AVV und der Datenschutzerklärung.
Haftung
(1) ByePast haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von ByePast der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) ByePast haftet nicht für die eigentliche Beförderungsleistung, die Verkehrssicherheit der eingesetzten Fahrzeuge oder das Verhalten des vom Kunden oder des von ihm beauftragten Beförderungsunternehmens eingesetzten Fahrpersonals; diese liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
(4) Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und deren Folgen sie mit zumutbaren Mitteln nicht abwenden kann (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze). Ausfälle bei Unterauftragsverarbeitern von ByePast gelten nicht als höhere Gewalt. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
Vertraulichkeit und Referenznennung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages fort.
(2) Referenznennung. ByePast ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit unter Verwendung seines Namens und Logos auf der Website rufbusle.de als Referenzkunden aufzuführen (z. B. im Bereich „Vertraut von“). Der Kunde räumt ByePast hierfür ein einfaches, unentgeltliches und auf diesen Zweck beschränktes Recht zur Nutzung von Name und Logo ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere in Pressemitteilungen, Werbematerialien oder mit Angaben zu Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; ByePast entfernt Name und Logo dann innerhalb von 14 Tagen.
(3) Wappen und Hoheitszeichen. Wappen, Dienstsiegel und sonstige Hoheitszeichen von Kommunen und anderen öffentlichen Stellen sind von Absatz 2 ausgenommen. ByePast verwendet sie für die Referenznennung nur, wenn der Kunde dem ausdrücklich in Textform zugestimmt hat (z. B. im Vertragsdatenblatt); ohne diese Zustimmung nennt ByePast nur den Namen des Kunden.
(4) Ende der Referenznennung. Mit Beendigung des Vertrages entfernt ByePast Name, Logo und gegebenenfalls Wappen des Kunden innerhalb von 30 Tagen von der Website und aus sonstigen Referenzangaben. Eine weitere Nennung als ehemaliger Kunde, deutlich als solche gekennzeichnet, ist nur mit Zustimmung des Kunden in Textform zulässig.
Datenrückgabe und -löschung bei Vertragsende
Nach Beendigung des Vertrages erhält der Kunde für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Fahrplan- und Nutzungsdaten im GTFS- oder Excel-Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gemäß den im AVV festgelegten Löschfristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Änderung dieser AGB
ByePast kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder betriebliche Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als angenommen. ByePast weist den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens hin.
Diese Fassung als PDF: AGB-RufBusle-2026-10.pdf